Forderungsprogramm
Präambel
Der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs hat in Bezugnahme auf die Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes und seiner dort festgelegten Aufgaben, im Interesse der von ihm zu vertretenden Mitglieder, in dem Bewusstsein dass nur ein Bekenntnis zum „österreichischen LKW“ die Branche im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz stärkt, unter Beachtung der Wettbewerbssituation, mit Berücksichtigung der wirtschaftlichen Notwendigkeiten, unter Beachtung den Betrieben möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die wirtschaftliche Situation nach der EU-Erweiterung schlechter geworden ist, ein Forderungsprogramm beschlossen.
Senkung der Steuerbelastung (Kraftfahrzeugsteuer und Lohnnebenkosten)
Die Kraftfahrzeugsteuer für österreichische Lkw ist nach wie vor die höchste in der gesamten Europäischen Union. Um weitere Wettbewerbsverzerrungen am Transportmarkt zu vermeiden und den „Transporteurestandort“ Österreich wieder attraktiver zu machen, soll die Kraftfahrzeugsteuer auf das europäische Mindestmaß gemäß Wegekostenrichtlinie abgesenkt werden.
Die vergleichbaren Kraftfahrzeugsteuern in den anderen Staaten benachteiligen die österreichischen Unternehmungen. Bei einer Absenkung auf das EU-Mindestniveau (ca. € 545,– p.a.) wäre das ein wesentlicher Schritt um die Wettbewerbsverzerrung ein Wenig zurückzudrehen.
Ein weiterer sehr wesentlicher Punkt sind die hohen Lohnnebenkosten. Es ist daher eine unabdingbare Forderung des österreichischen Güterbeförderungsgewerbes, dass die Lohnnebenkosten abgesenkt werden. Der Fachverband hat im eigenen Bereich versucht, durch moderate Kollektivvertragsabschlüsse einen eigenen Beitrag zu leisten.
Kabotage
Der Fachverband tritt mit allem Nachdruck dafür ein, dass die im EU-Erweiterungsvertrag vorgesehenen Übergangsfristen (5 Jahre bis zum 1.5.2009 bzw.1.1.2012) für das Kabotageverbot maximal ausgeschöpft werden.
Bei der Neureglung der EU Kabotageverordnung in tritt der Fachverband für eine restriktive Regelung ein. Die Kabotage soll ein Ergänzungsinstrument für Langstreckentransporte im grenzüberschreitenden Straßengüterfernverkehr sein. Regionale Beförderungsmärkte sollen durch Kabotage nicht substituiert werden können.
Förderung der Grundqualifikationsausbildung für LKW-Lenker ab September 2009
Die obligatorische Ausbildung für Bus und LKW Lenker tritt am 10. September 2008 bzw. 2009 in Kraft. Angesichts der bereits jetzt angespannten Arbeitsmarktlage im Bereich der LKW Lenker fordern wir eine bundesweite Förderung zur Grundqualifikationsausbildung, um die Berufswahl für den Beruf des LKW Lenkers attraktiver zu machen. Das AMS NÖ hat eine Förderung bereits in Aussicht gestellt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lastkraftwagen mit einem hzG von mehr als 7,5 Tonnen in der Nacht
Die jetzige Regelung – im § 42 (8) StVO – eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf allen Autobahnen in der Nacht einzuführen, hat sich aus mehreren Gründen als praxisfern herausgestellt, insbesondere die moderne Getriebetechnik macht es dem Lenker sehr schwer mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung zurecht zu kommen. Das Fahren im optimalen Drehzahlbereich (Treibstoff sparend und daher umweltbewußt) ist bei 60km/h nicht möglich; der optimale Drehzahlbereich liegt bei etwa 80km/h. Das Fahren über weite Strecken mit einer Geschwindigkeit von maximal 60km/h ist für die Lenker monoton und ermüdend. Weiters kommt erschwerend hinzu, dass die gegenwärtige Regelung, eine Hinaufsetzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h nur mit Verbotstafeln möglich ist. Die Folge ist ein undurchsichtiger Schilderwald auf den Autobahnen
Das österreichische Güterbeförderungsgewerbe stellt das Nachtfahrverbot grundsätzlich nicht in Frage und auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen in jenen Abschnitten, in denen die Bevölkerung vom Lärm betroffen sein könnte. In der Praxis wäre es hingegen zweckmäßiger und für den Rechtsunterworfenen einsichtiger auch in der Nacht generell zu 80 km/h zurückzukehren und an jenen Stellen eine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h in der Nacht einzuführen, an denen es aus lärmschutztechnischen Gründen notwendig ist. Die Beispiele im Bereich der größeren Städte zeigen, dass diese Art der Regelung in der Praxis weitaus handhabbarer ist.
Mitverantwortung des Verladers (Auftraggebers)
Die EU Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten 561/2006 regelt auch die Mitverantwortung der Verlader für Lenk- und Ruhezeiten. Die Beispiele aus dem Gefahrgutrecht zeigen, dass eine Mitverantwortung des Auftraggebers in allen Rechtsbereichen die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Transportsystem Straße verbessert. Das betrifft insbesondere die Bereiche der Überladung und der Ladungssicherung aber auch des Gewerberechts (EU Lizenz, Kabotage, Fahrpersonal aus Drittstaaten). Leider ist die vom Gesetzgeber beschlossene Einbettung dieser Bestimmungen in das Kraftfahrrecht zahnlos. Der Fachverband fordert, daß diese Mitverantwortung in das Unternehmensstrafrecht aufgenommen werden.
Mehrfachbestrafungen – Kontrollsystem
Sowohl im Kraftfahrgesetz als auch im Arbeitszeitgesetz bzw. Arbeitsruhegesetz kommt es auf Grund einzelner Bestimmungen zu Mehrfachbestrafungen von Zulassungsbesitzern und Lenkern, bzw. Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einschlägiger Judikatur darauf verwiesen, dass, wenn in einem Betrieb ein „Kontrollsystem“ installiert gewesen wäre, die einzelnen Verwaltungsstrafverfahren auf Grund anderer Rechtsgrundsätze hätten durchgeführt werden können.
Ohne Mithilfe der Verwaltung und des Gesetzgebers ist es dem Fachverband und seinen Mitgliedern nicht gelungen, ein den Vorstellungen der Kontrollbehörden und der Gerichte entsprechendes System zu implementieren. Einzelerfolge bei Gerichten (UVS) können aber gemeinsam geschaffene Spielregeln nicht ersetzen. Der Fachverband fordert daher, daß von den zuständigen Ministerien Vorschläge für ein Kontrollsystem erarbeitet werden. Der Fachverband ist selbstverständlich bereit, sich in diese Arbeit massiv einzubringen.
Der Fachverband Güterbeförderung hat die im Zusammenhang mit dem digitalen Kontrollgerät anstehenden Novellen zum Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz und Kraftfahrgesetz zum Anlass genommen, durch die Aufnahme von genauen Rechten und Pflichten der Unternehmer die Installierung eines effizienten Kontrollsystems zu ermöglichen. Der Begriff „die Unternehmer haben dafür Sorge zu tragen“ soll vom Gesetzgeber präzisiert werden. Der Fachverband hat bei Herrn Univ. Prof. Dr. Franz Schrank ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, genaue Kriterien für ein effizientes Kontrollsystem im Betrieb zu erarbeiten. Der Fachverband ist selbstverständlich bereit dieses Gutachten einzubringen.
Abstellen eines Anhängers ohne Zugfahrzeug
Die moderne Warenlogistik stellt auch die österreichische Transportwirtschaft vor völlig neue Situationen und neue Herausforderungen. In vielen Fällen ist daher die Notwendigkeit gegeben, dass ein Zugfahrzeug mehrere Anhänger bewegen sollte, um eine gewisse Flexibilität erreichen zu können. Die derzeitige Regelung in der Straßenverkehrsordnung § 23 (6) behindert diese Flexibilität enorm. Das generelle Verbot sollte daher aufgehoben werden und mit speziellen Verboten auf bestimmten Straßenzügen könnte im Wesentlichen das Auslangen gefunden werden.
Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge (EURO 5)
Um die Einführung der schadstoffarmen Fahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 5 zu beschleunigen tritt der Fachverband für eine bundesweite finanzielle Förderungen ein. Diese Förderungen können steuerlichen Charakter haben oder in Form direkter Investitionsförderung bestehen.
Ferienreiseverordnung
Der Fachverband fordert den gänzlichen Entfall der Ferienreiseverordnung
Neuregelung der Gewichtstoleranzen
Die gegenwärtige Gewichtstoleranzregelung entspricht leider nicht den seinerzeit geäußerten Wünschen des Fachverbandes. Die Frage der Gewichtstoleranzen wurde ab Mitte der 80-iger Jahre in einem Grundsatzerlass des Verkehrsministeriums (so genannter „Weber-Erlass“) geregelt. Diese Regelung, die sich im übrigen an der Handhabung in Deutschland orientierte, hat sich in der Praxis durchaus bewährt. Bei der letzten Novellierung des KFG in diesem Punkt wurde darauf leider nicht Bezug genommen. Der Fachverband erlaubt sich daher folgende Neuregelung vorzuschlagen: bei Überschreiten des höchst zulässigen Gesamtgewichtes von 2 % eine Abmahnung gemäß § 21 Verwaltungsstrafgesetz; bei einer Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes bis 5 % ein Organmandat und bei Überschreitungen des technischen Höchstgewichtes des Fahrzeuges ein Abstellen und Umladen.
Straßenkontrollen
Die Kontrollen des in- und ausländischen Straßengüterverkehrs wurden verstärkt und ausgedehnt. Der Fachverband begrüßt grundsätzlich diese Kontrollen, da unter anderem auch dadurch Wettbewerbsverzerrungen auf Grund technischer Mangelhaftigkeit der Fahrzeuge verhindert werden können. Aus Mitgliederkreisen wird dem Fachverband immer wieder bekannt, dass Fahrzeuge in manchen Kontrollperioden mehrfach kontrolliert werden. Der Fachverband tritt dafür ein, die Straßenkontrollen so zu gestalten, dass es durch diese nicht zu unverhältnismäßig hohen Zeitverzögerungen kommt – solange kein begründeter Verdacht vorliegt. Der Fachverband tritt dafür ein, dass die Wartezeit bis zur tatsächlichen Durchführung der technischen Kontrolle maximal 20 Minuten beträgt. Der Fachverband tritt weiters dafür ein, dass bei der Beurteilung, ob ein leichter oder schwerer Mangel vorliegt, mehr Transparenz gegeben muss.
Der Fachverband tritt auch dafür ein, dass zur Hintanhaltung unlauteren Wettbewerbs, ausländische Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf nicht erlaubte Kabotagefahrten und das Mitführen der EU-Lizenz, überprüft werden.
Der Fachverband tritt auch dafür ein, dass die Kontrollen im Hinblick auf unerlaubte Gewerbeausübung massiv verstärkt werden und die Strafen für unerlaubte Gewerbeausübung massiv erhöht werden.
Kontrolle von Scheinselbständigkeit und illegaler Beschäftigung
Die ersten Erfahrungen mit der Erweiterung der Europäischen Union zeigen, dass sich der Wettbewerb im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr völlig verändert. Bestehende Unternehmensstrukturen, Kundenbeziehungen und Marktverhältnisse werden bis zur Unkenntlichkeit verändert. Durch geeignete Schutzmechanismen, die die Erweiterungsverträge gestatten würden, ist es absolut notwendig den Wettbewerb zu überwachen. Die neue Situation darf weder zu Lohndumping, illegalen Beschäftigungspraktiken oder Gewerbeausübungen ohne ausreichende Berechtigung führen.
Der Fachverband fordert eine Aufstockung der KIAB und tritt für eine massive Kontrolle der Scheinselbständigkeiten und anderer, den Wettbewerb verzerrenden Tätigkeiten und Methoden ein.
Güterbeförderungsgesetz
Die Bestimmungen des § 5 des Güterbeförderungsgesetzes sollen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit von Güterbeförderungsunternehmungen nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit neu geregelt werden. Die jetzige Regelung und Verwaltungspraxis führt dazu, dass mittlere und größere Betriebe extrem benachteiligt sind.
Einheitliche Regelungen bei den Lkw-Fahrverboten in ganz Österreich
Neben mehr als 60 unterschiedlichen so genannten „Mautausweichverordnungen“ gibt es eine Unzahl von Regionalfahrverboten, Nachtfahrverboten und sonstigen Beschränkungen bzw. Ausnahmen, die völlig unkoordiniert und für den einzelnen Lkw-Betreiber undurchschaubar sind. Das gleiche gilt für die Auftraggeber von Transporten. Zusätzlich gibt es noch ein bundesweites Nachtfahrverbot für nicht-lärmarme Fahrzeuge, ein ergänzendes Fahrverbot aufgrund des Immissionsschutzgesetzes Luft in Tirol und im Raum Graz.
Dieser undurchsichtige Verbotsdschungel ist eine klare Benachteiligung des Wirtschaftsstandortes Österreich.


